Sonderprüfung
Unternehmer & Unternehmen – Wir prüfen Makler und Bauträger
(§ 16 MaBV), die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung nach § 56 HGrG und interne Kontrollsysteme. Umwandlung, Verschmelzung, Übernahme oder Auseinandersetzung von Unternehmen erfordern Sonderprüfungen – ein spezieller Schwerpunkt unserer Tätigkeit. Auch hier gewährleistet die eng verzahnte Arbeitsweise unserer Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und Steuerexperten eine optimale Betreuung.






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