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Versicherungsrecht

Vertrag & Verbraucherschutz – Das Verhältnis zwischen Versicherungs-
gesellschaft und Versicherungsnehmer bildet den Kern unserer ver-
sicherungsrechtlichen Tätigkeit. Hierbei begleiten wir beide Seiten von der Beantragung des Versicherungsvertrages bis zu dessen Beendigung in sämtlichen Versicherungszweigen. Neben der privaten Kranken- oder der Lebensversicherung sind Fragen des Haftpflichtversicherungsrechts ebenso Gegenstand unserer Tätigkeit wie Streitigkeiten aus privaten Berufsunfähigkeitsversicherungen.
Wir beraten Versicherungsnehmer bezüglich der ihnen obliegenden Anzeigepflichten sowie der spezifischen Besonderheiten des Vertrages. Außerdem unterstützen wir Versicherungsnehmer bei der Durchsetzung ihrer berechtigten sowie Versicherungsunternehmen bei der Abwehr unberechtigter Ansprüche.

Jörg Neuber bskp_rb_thumb_volkmann_02 bskp_rb_thumb_meinrenken_01
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Tätowierer darf nachbessern
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Radfahrer haftet bei Unfall nach Verlassen des Radweges mit
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Urheberklage wegen "Kulturpalast" abgewiesen
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