Strafrecht
Verteidigung & Aufklärung – Außergewöhnliche Situationen im persön-
lichen wie im unternehmerischen Bereich können die Gefahr eines Kon-
fliktes mit dem Gesetz mit sich bringen. Hier ist von Anfang an professio-
nelle Hilfe geboten.
Beschuldigter in einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren zu sein,
ist ein schwer zu handhabender Umstand. Persönliche Betroffenheit,
fehlende Erfahrung im Umgang mit den Strafverfolgungsbehörden
oder das eigene Rechtfertigungsverlangen erweisen sich dann als hinderlich, ja sogar gefährlich für eine erfolgreiche Verteidigung.
Unser Schwerpunkt liegt im Wirtschaftsstrafrecht und schließt bei Steuerstraftaten die Möglichkeit einer strafbefreienden Selbstanzeige ein.
Die Zunahme strafrechtlicher Ermittlungsverfahren im Unternehmens-
bereich resultiert aus der Forderung nach einer transparenten Unter-
nehmensführung, welche mit einer nachhaltigen Verfolgung von Wirtschaftskriminalität erreicht werden soll.
Der in diesem Zusammenhang geprägte Begriff Compliance
(engl.: to comply = einhalten) beschreibt im Wesentlichen organisa-
torische Maßnahmen innerhalb eines Unternehmens zur Sicherung regelkonformen Verhaltens durch Organe und Mitarbeiter. Wir beraten
und verteidigen unsere Mandanten in diesen schwierigen und sensiblen Bereichen.





