Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Mieten & Vermieten – Wir beraten, begleiten und vertreten Sie als Mietverwalter, Vermieter oder Mieter im Fachgebiet des Wohnungs- und des gewerblichen Mietrechts von den Vertragsverhandlungen bis zur Übergabe der Räumlichkeiten nach Beendigung des Mietverhältnisses.
Regelmäßig überprüfen wir Mietverträge anhand der aktuellen Anforde-
rungen des Gesetzgebers und der Rechtsprechung. Unwirksame Klau-
seln wie zu "Schönheitsreparaturen" erkennen wir sofort und können entsprechend beraten und agieren.
Wir übernehmen für Sie auch die außergerichtliche Korrespondenz durch Ausspruch von Abmahnungen oder Kündigungen zahlungssäumiger Mieter. Lässt sich die Angelegenheit außergerichtlich nicht bereinigen, leiten wir gern gerichtliche Zahlungs- und Räumungsklagen für Sie ein.
Im Fachgebiet des Wohnungseigentumsrechts beraten wir Sie als Verwalter oder Eigentümer einer Wohnungseigentumsgemeinschaft in jeglichen Auseinandersetzungen zwischen Eigentümern untereinander, mit dem Verwalter oder Dritten.
Unsere Tätigkeit reicht von der Überprüfung von Kauf- oder Verwalter-
verträgen, Beratungen vor oder während einer Eigentümerversammlung (z. B. hinsichtlich Mehrheitserfordernissen an eine Beschlusskompetenz), Einziehung von Hausgeldern, Anfechtung von Beschlüssen bis zur Vertre-
tung in Anfechtungs-, Zahlungs- oder Mängelklagen.





