Medizinrecht
Behandlung & Haftung – Die Basis unserer Tätigkeit ist die Abwehr von Haftungsansprüchen gegenüber medizinischen Leistungserbringern, resultierend beispielsweise aus der Arbeit eines Arztes oder Zahnarztes wegen vermeintlich fehlerhafter Behandlungen. Dafür steht kein speziell normiertes „Arztrecht" zur Verfügung. Vielmehr arbeiten wir mit einer Vielzahl von Einzelgesetzen, Normen und Haftungsgrundsätzen aus dem Zivilrecht, beides bezogen auf den Arzt und den Patienten.
Ärzte beraten wir konzeptionell oder strategisch, basierend auf dem
sich im stetigen Wandel befindlichen Recht im Gesundheitswesen.





