logo_bskp
  • Startseite
  • Unternehmen
  • News
  • Termine
  • Presse
  • Karriere
  • Kontakt
  • Sitemap
English (United Kingdom)
Steuerberatung
Wirtschaftsprüfung
Rechtsberatung
Unternehmensberatung
StartseitePresseTestamente von A bis Z
Familienrecht
Sächsische Zeitung, 31. Januar 2012

Themenabend Erbrecht: Testamente von A bis Z

bskp_rb_thumb_simon_01Kann man nach dem Tod des Ehepartners ein Berliner Testament noch ändern?
Nur wenn man eine sog. Abänderungsklausel im Testament aufgenommen hat. Wenn nicht, sind die Ehegatten nach dem Tod eines Partners an das Testament gebunden. Diese Bindungsfalle kann fatale Folgen haben, wenn die als Schlusserben eingesetzten Kinder beispielsweise durch Arbeitslosigkeit oder Verschuldung in finanzielle Schwierigkeiten geraten.

Warum sollte jedes Ehegattentestament eine Pflichtteilsklausel haben?
In der Regel setzen Ehegatten sich gegenseitig zu Alleinerben und die gemeinsamen Kinder zu Schlusserben des überlebenden Partners ein. Durch diese Verfügung werden die Kinder allerdings vom erstversterbenden Ehegatten enterbt und können ihren Pflichtteil fordern. Die Pflichtteilsklausel will die Kinder davon abhalten, den Pflichtteil zu fordern.

Wann ist ein Testament gültig?
Ein Testament muss handschriftlich errichtet und eigenhändig unterschrieben sein. Ort und Datum der Testamentserrichtung sollten vermerkt sein, sind aber nicht Voraussetzung für ein wirksames Testament. Das handschriftliche Testament ist genauso gültig wie ein notarielles Testament.

Kann man mit einem handschriftlichen Testament ein notarielles Testament widerrufen?
Ja, dies ist ohne  weiteres möglich. Ehegatten können mit einem gemeinschaftlichen handschriftlichen Testament sogar einen Erbvertrag widerrufen.

Können auch Tiere als Erben eingesetzt werden?
Nein, dies ist nicht möglich. Allerdings kann in einer Auflage geregelt werden, wer sich künftig um das Tier kümmert und es versorgt.

Wer braucht ein Testament? Wie sieht ein Testament bei Wiederheirat aus? Können Kinder enterbt werden? Welche Testamente benötigen Geschiedene? Wie kann man ein Testament widerrufen? Was ist beim Pflichtteil zu beachten? Zu diesen und anderen Fragen erhalten Sie interessante Tipps und Hinweise im Rahmen des Themenabends „Testamente“ am 07.02.2012 um 19.00 Uhr in den Räumlichkeiten der Kanzlei BSKP® - Dr. Broll, Dr. Seid, Kaufmann & Partner, Fetscherstraße 29, 01307 Dresden. Da die Teilnehmerzahl begrenzt ist, ist eine vorherige Anmeldung per Telefon unter 0351/31 89 00 oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.  erforderlich.

Frank Simon
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Erbrecht
Fachanwalt für Familienrecht
Mediator (BAFM)
Mitglied des Interessenverbandes Unterhalt und Familienrecht (ISUV)
Erbrechtsexperte der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge
Autor des Ratgebers "Unterhalt in Sachsen"

  • Mitteilungen
  • Newsletter

Bilder

Alle Fotos und Texte auf diesen Internetseiten sind urheber-
rechtlich für BSKP geschützt und dürfen nicht ohne Einwilligung der Sozietät übernommen und verwendet werden. Sollten Sie Inhalte der Internetseiten verwenden wollen, schreiben Sie eine E-Mail an unsere Presseabteilung presse@bskp.de. Wir senden Ihnen das Material gern zu.

 

Pressekontakt

Dr. Broll · Dr. Seid · Kaufmann & Partner
Fetscherstraße 29
01307 Dresden
Telefon +49 351 318 90-0
Telefax +49 351 318 90 99
E-Mail presse@bskp.de 

 

  • Impressum
  • Datenschutz