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StartseitePresseUnterhalt für die Mutter
Unterhaltsrecht
Sächsische Zeitung, 24. Januar 2012
Themenabend Unterhalt:  Unterhalt für die Mutter?

bskp rb_thumb_blank_01Die Frage des Unterhalts für die Mutter eines gemeinsamen Kindes hat in der Praxis besondere Relevanz. Durch die Gesetzgebung wurden mittlerweile nichteheliche Kinder den ehelichen soweit gleichgestellt, so dass es in weiten Teilen keinen Unterschied mehr macht, ob eine nichteheliche Mutter, eine getrennt lebende oder eine geschiedene Ehefrau Unterhalt für sich selbst wegen der Betreuung eines gemeinsamen Kindes verlangt.

 

Wie lange muss Unterhalt gezahlt werden?
Betreuungsunterhalt wird so lange geschuldet, wie die Betreuung eines gemeinsamen Kindes durch die Mutter notwendig und geboten ist. Hier sind insbesondere die realen Betreuungsmöglichkeiten durch Kita oder Krippe zu berücksichtigen. Die Unterhaltspflicht besteht mindestens für die Dauer von 3 Jahren nach der Geburt. Nimmt die Mutter trotzdem früher eine Erwerbstätigkeit auf, kann die Unterhaltspflicht aber auch schon vorher entfallen.

Wie wird der Unterhalt berechnet?
Bei der nichtehelichen Mutter richtet er sich nach dem Verdienst, den sie vor der Geburt erzielt hat.  Dieser stellt den Unterhaltsanspruch dar, ist allerdings durch die Leistungsfähigkeit des Vaters begrenzt. Bei der verheirateten Mutter erfolgt die Berechnung nach der üblichen 3/7-Methode.

Bekommt die nichteheliche Mutter auch Unterhalt, wenn sie vor der Schwangerschaft nicht gearbeitet hat?
Ja. Sie hat einen Mindestunterhaltsanspruch in Höhe von 770 Euro. Dies allerdings nur, wenn die übrigen Voraussetzungen vorliegen, insbesondere die Vaterschaft festgestellt und der Vater leistungsfähig ist.

Was gehört noch zum Unterhaltsanspruch?
Nach § 1615 l BGB kann die nichteheliche Mutter als Sonderbedarf auch die Schwangerschafts- und Entbindungskosten erstattet verlangen. Die Kosten müssen in der Höhe erstattet werden, in der sie nach der Lebensstellung der Mutter angemessen und tatsächlich angefallen sind. Das ist immer im Einzelfall zu entscheiden.

In welchem Verhältnis stehen Unterhaltsansprüche der Mutter zu anderen Unterhaltsansprüchen?
Die Rangfolge ist in § 1609 BGB genau geregelt. Zunächst sind die Unterhaltsansprüche minderjähriger Kinder vorrangig. Erst danach ist Betreuungsunterhalt geschuldet, wobei kinderbetreuende Ehepartner den Unterhaltsansprüchen früherer Ehepartner vorgehen.

Wie viel muss dem Vater bleiben?
Der Selbstbehalt gegenüber der Mutter eines gemeinsamen Kindes beträgt 1.050 Euro. Hierin sind 450 Euro für Unterkunft und Heizung enthalten.

Welches Einkommen der Mutter ist anzurechnen?
Einkommen aus einer Erwerbstätigkeit ist anzurechnen. Kein Einkommen der Unterhaltsberechtigten ist hingegen Elterngeld bis zu einem Sockelbetrag von 300 Euro monatlich, das staatliche Kindergeld oder der Kindesunterhalt.

Gibt es eine Höchstgrenze für den Unterhalt?
Bei Verheirateten gilt: wenn das unterhaltsrelevante Einkommen des Verpflichteten einen Betrag von 5.100 Euro netto übersteigt, ist der konkrete Bedarf der unterhaltsberechtigten Mutter darzulegen, somit einzeln aufzulisten, welche Ausgaben z. B. für Wohnung, Verpflegung und Reisen anfallen.

Wie viel Unterhalt und wie lange muss ich zahlen? Was erhält die nicht verheiratete Mutter? Wie viel Kindesunterhalt ist zu zahlen? Kann man Unterhalt steuerlich absetzen? Diese und weitere Fragen werden im Rahmen des "Themenabends Unterhalt" am 24.01.2012 um 19:00 Uhr in den Räumlichkeiten der Kanzlei BSKP® - Dr. Broll, Dr. Seid, Kaufmann & Partner, Fetscherstraße 29, 01307 Dresden beantwortet. Da die Teilnehmerzahl begrenzt ist, ist eine vorherige Anmeldung per Telefon unter 0351/31 89 00 oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. erforderlich.

Cornelia Blank 
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht

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