Familienrecht
Sächsische Zeitung, 10. Januar 2012
Themenabend Familienrecht: Ehe -und Scheidungsverträge
Mit der Eheschließung entstehen eine Vielzahl von Rechten und Pflichten. Damit Paare beurteilen können, ob sie einen Ehevertrag brauchen oder nicht, müssen sie erst einmal wissen, was im Falle einer Scheidung von Gesetzes wegen gilt. Eine rechtliche Beratung zu Fragen der Vermögensverteilung, der Übertragung von Rentenansprüchen und Unterhaltspflichten ist jedem Verlobten oder Verheirateten zu empfehlen. Fehlentscheidungen können zu katastrophalen Folgen führen, sollte es zur Ehescheidung kommen. Eine Vereinbarung sollte deshalb niemals ohne vorherige Prüfung durch einen Fachanwalt für Familienrecht unterzeichnet werden.
Kann man auf den nachehelichen Unterhalt in einer Vereinbarung verzichten?
Grundsätzlich ist dies möglich, außer für den Fall, dass ein Ehegatte von dem anderen Unterhalt wegen Betreuung eines gemeinschaftlichen Kindes verlangen kann. Entscheidend ist zudem immer eine ausgewogene Regelung.
Kann man auch auf den Trennungsunterhalt verzichten?
Nein, ein solcher Verzicht ist unwirksam. Der Unterhaltsgläubiger kann trotz einer solchen Vereinbarung den Unterhalt bis zur rechtskräftigen Scheidung fordern.
Kann man einen Ehevertrag anfechten?
Ja, die Anfechtung eines Ehevertrags ist grundsätzlich zulässig. Der Erfolg der Anfechtung hängt aber davon ab, ob in dem Vertrag die Interessen beider Ehegatten ausgewogen berücksichtigt worden sind und die Kernbereiche des Familienrechts nicht berührt sind. So kann beispielsweise der Ausschluss des Unterhalts für die Betreuung minderjähriger Kinder oder auch der Verzicht auf einen Rentenausgleich ohne entsprechende Gegenleistung äußerst problematisch sein und zur Unwirksamkeit oder zumindest einer Anpassung des Vertrages führen.
Kann man auf einen Vermögensausgleich im Fall der Scheidung verzichten?
Ja, grundsätzlich schon, da der Ausschluss des sogenannten Zugewinnausgleichs nicht zum Kernbereich der gesetzlichen Scheidungsfolgenregelungen gehört. Ein Ausschluss, der auch auf einzelne Vermögensgegenstände beschränkt werden kann, ist insbesondere bei Selbständigen zweckmäßig, wenn der Bestand eines Unternehmens gesichert werden soll. Andererseits ist in diesem Fall unbedingt ein Ausgleich zugunsten des anderen Ehepartners vertraglich zu regeln.
Haftet man mit der Heirat automatisch für die Schulden des anderen?
Nein, dies ist nicht der Fall. Andererseits werden die Eheleute durch die Heirat aber auch nicht automatisch gemeinsame Eigentümer ihres Vermögens. Hier unterliegen Eheleute häufig Fehlvorstellungen.
Viele nützliche Tipps und interessante Informationen zum Thema „Ehevertrag und Scheidungsvereinbarung" erhalten Sie im Rahmen des Vortrages des Interessenverbandes Unterhalt und Familienrecht (ISUV) Dresden am Mittwoch, den 18.01.2012 um 18 Uhr, bei der Kontakt- und Informationsstelle für Selbsthilfegruppen (KISS) in Dresden, Ehrlichstraße 3, Raum 4. Der Vortrag ist kostenfrei.
Frank Simon
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Erbrecht
Fachanwalt für Familienrecht
Mediator (BAFM)
Mitglied des Interessenverbandes Unterhalt und Familienrecht (ISUV)
Erbrechtsexperte der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge
Autor des Ratgebers "Unterhalt in Sachsen"





