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StartseitePresseWer haftet für die Schulden?
Familienrecht
Sächsische Zeitung, 22. November 2011

Erste Hilfe bei Trennung und Scheidung: Wer haftet für die Schulden?

bskp_rb_thumb_simon_01Trennung und Scheidung sind oft Auslöser für eine Überschuldung. Durch die Kosten von 2 Wohnungen, eine ungünstige Steuerklasse und Unterhaltszahlungen reduziert sich erheblich die finanzielle Leistungsfähigkeit. So fehlt häufig das Geld, um die während der Ehe oder Beziehung eingegangenen Kredite zu bedienen. In dieser Situation ist es wichtig, einen Überblick über seine Ansprüche bzw. Verpflichtungen zu erlangen.


Wer haftet für die während der Ehe eingegangenen Schulden?
Grundsätzlich haftet jeder Ehegatte für die von ihm allein eingegangenen Schulden allein, sofern die Verbindlichkeiten nicht zur Deckung des täglichen Lebensbedarfs der Familie eingegangen wurden. Bei größeren Anschaffungen haftet somit derjenige, der den Vertrag unterschrieben hat.

Kann durch einen Ehevertrag mit Gütertrennung die Mithaftung des anderen ausgeschlossen werden?
Nein. Es ist insoweit nicht empfehlenswert, eine Gütertrennung allein wegen einer möglichen Mithaftung zu vereinbaren.

Wer haftet für die Steuernachzahlungen beim Finanzamt?
Lassen sich die Eheleute noch gemeinsam veranlagen, so haften sie auch als Gesamtschuldner, d. h. jeder haftet für die gesamte Steuer. Jeder Ehegatte kann aber durch einen Antrag beim Finanzamt die Aufteilung der auf ihn entfallenden Steuern erreichen. Jeder muss dann den Anteil der Nachzahlungsbeträge an das Finanzamt entrichten, die er bei einer getrennten Veranlagung hätte zahlen müssen.

Die Kredite wurden von beiden Ehegatten unterzeichnet, aber nur ein Partner ist Alleineigentümer der Immobilie. Was nun?
Gegenüber der Bank haften auch künftig beide Partner, unabhängig wer im Grundbuch als Eigentümer eingetragen ist. Andererseits hat der Partner, der zwar den Kreditvertrag unterschrieben hat, dem aber die Immobilie nicht gehört, neben einem Ausgleichsanspruch zusätzlich einen Befreiungsanspruch. Der Alleineigentümer ist somit verpflichtet, die Kreditraten alleine zu übernehmen.

Ab wann muss er die Kreditraten alleine übernehmen?
In der Regel ab endgültiger Trennung bzw. ab Auszug. Andererseits werden ab diesem Zeitpunkt die Zins- und evtl. auch die Tilgungsraten bei der Berechnung des Ehegattenunterhalts berücksichtigt. Vor dem Auszug sollte unbedingt der Rat eines Fachanwalts für Familienrecht eingeholt werden.

Wonach entscheidet sich eigentlich, wer künftig die Schulden zu übernehmen hat?
Dies hängt in der Regel vom Einzelfall ab. Wichtig ist dabei, wie sich die Vermögens- und Einkommensverhältnisse darstellen, ob der Kredit ausschließlich dem Interesse eines Partners oder beiden diente, ob die Eheleute bereits getrennt gelebt haben und wer bisher die Kredite bedient hatte. Wichtig ist dabei aber auch das Zusammenspiel mit möglichen Unterhaltsverpflichtungen.

Weitere Antworten zum Thema unter www.bskp.de/presse.
Viele kostenfreie Tipps und Informationen zum Thema „Vermögensauseinandersetzung und Schulden" erhalten Sie im Rahmen der Vortragsveranstaltung am Donnerstag, dem 05.12.2011 um 19:00 Uhr in den Räumlichkeiten der Kanzlei BSKP® - Dr. Broll, Dr. Seid, Kaufmann & Partner, Fetscherstraße 29, 01307 Dresden. Da die Teilnehmerzahl begrenzt ist, ist eine vorherige Anmeldung per Telefon unter 0351/31 89 00 oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. erforderlich.

 

Frank Simon
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Erbrecht
Fachanwalt für Familienrecht
Mediator (BAFM)
Mitglied des Interessenverbandes Unterhalt und Familienrecht (ISUV)
Erbrechtsexperte der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge
Autor des Ratgebers "Unterhalt in Sachsen"

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