Sozialrecht
DNN, 25. November 2011
Unternehmer im Dschungel des Sozialversicherungsrechts – Das Clearingverfahren der Deutschen Rentenversicherung Bund als Hilfe?
Die Wahl der Rechtsform ist ein entscheidender Schritt auf dem Weg in die Selbständigkeit. Hierbei stehen häufig steuerliche Aspekte, die Regeln zur Mitbestimmung oder zur Haftungsbeschränkung der Gesellschafter im Vordergrund. Doch die Rechtsformwahl und die Beteiligungsverhältnisse in der Gesellschaft haben auch Auswirkungen auf die Rechte und Pflichten in Bezug auf die sozialen Absicherungssysteme in Form der Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und/oder Arbeitslosenversicherung. Vielfach sind sich die Gründer von Unternehmen, aber auch langjährige Selbständige, über die Auswirkungen von unternehmerischen Entscheidungen - sowohl in der Gründungsphase als auch danach – im Hinblick auf sozialversicherungsrechtliche Gesichtspunkte nicht bewusst und werden von entsprechenden Zahlungsaufforderungen der Krankenkassen oder Rentenversicherungen überrascht.
Hier kann beispielsweise schon die Veränderung der Mehrheitsverhältnisse in einer Gesellschaft erhebliche Auswirkungen haben: Die Sozialversicherungsträger sehen eine Beteiligung an einer Gesellschaft unter 50 % als starkes Indiz für eine abhängige Beschäftigung, was ohne weitere besondere Merkmale zu einer Versicherungspflicht bei den gesetzlichen Sozialversicherungsträgern führen kann.
Hier verspricht das Clearingverfahren der Deutschen Rentenversicherung Bund Abhilfe, indem es den Status einer Person – als abhängig oder als selbständig Beschäftigter – verbindlich feststellen kann. Doch auch die Auswirkungen einer verbindlichen Feststellung in einem solchen Clearingverfahren sind vielen Beteiligten nicht ausreichend bewusst. Diese Feststellungen ergehen als Bescheid und sind verbindlich. Wird nicht rechtzeitig Widerspruch und anschließend Klage erhoben, sind sie für den festgestellten Zeitraum auch endgültig. Dies nicht nur dahingehend, ob eine abhängige oder eine selbständige Beschäftigung vorliegt, sondern auch, ob eine gesetzliche Versicherungspflicht in Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung gegeben ist. Wird eine solche Feststellung hinsichtlich der gesetzlichen Versicherungspflicht getroffen und die Widerspruchsfrist ist verstrichen, gelten gesetzliche Ausnahmebestimmungen, wie etwa die Jahresarbeitsentgeltgrenze für eine freiwillige gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung, nicht mehr. Dies kann bei einer bereits bestehenden Kranken- und Pflegeversicherung zu erheblichen finanziellen Nachteilen führen.
Einen Wegweiser für Sie als Unternehmer, Gründer oder Selbständiger durch den Dschungel des Sozialversicherungsrechts erhalten Sie am 13.12.2011, ab 18.30 Uhr bei dem in der Kanzlei BSKP stattfindenden Vortrag zum Thema „Rechtsform und Sozialversicherungspflicht – Zusammenhang und Auswirkungen“ von der Fachanwältin für Sozialrecht Kerstin Rhinow-Simon und der Rechtsanwältin Dr. Mary Lachmann, LL.M. . Dort wird Ihnen im Rahmen eines „Gründertreffs“ ein Einblick in den Zusammenhang zwischen den einzelnen Gesellschaftsformen und den sich daraus ergebenen Konsequenzen für die soziale Absicherung gegeben. Betrachtet werden dabei nicht nur die klassischen Kapital- und Personengesellschaften mit mehreren Gesellschaftern, sondern auch Einzelunternehmer wie bspw. Freiberufler sowie Nebenerwerbsgründungen wie sie z.B. bei Studenten auftreten können. Veranstaltungsort ist BSKP Dresden, Fetscherstr. 29, 01307 Dresden. Da die Teilnehmerzahl begrenzt ist, wird eine vorherige Anmeldung bis spätestens zum 09.12.2011 telefonisch unter 0351/318900, per E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. oder über www.bskp.de erbeten. Gern stehen die Referenten im Anschluss an die Veranstaltung für Fragen zur Verfügung.
Kerstin Rhinow-Simon (Fachanwältin für Familienrecht, Fachanwältin für Sozialrecht)
Dr. Mary Lachmann LL.M. (Rechtsanwältin)





