Sozialrecht
Sächsische Zeitung, 15. November 2011
I. Dresdener Senioren- und Pflegetage – Vortrag: Wie viel Pflege kann ich mir leisten
Vor dem Thema Pflege und Pflegebedürftigkeit scheuen die meisten von uns zurück. Immer mit der Hoffnung, dass einen dieses Thema gar nicht erst trifft und schon alles gut gehen wird. Das Thema wird in der Zukunft jedoch in vielerlei Hinsicht für jeden unausweichlich sein, da die Gesellschaft immer älter wird und nach den Prognosen von heute dann jeder Fünfte der über 80-Jährigen pflegebedürftig sein wird. Die I. Dresdener Senioren- und Pflegetage geben am 21.11.2011 einen umfassenden Überblick über und nützliche Informationen zu diesem Thema.
Ab wann gilt man als pflegebedürftig und hat daraus einen Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung?
Pflegebedürftig ist derjenige, der körperlich oder seelisch krank oder behindert ist und deshalb regelmäßig Hilfe im Alltag beim Aufstehen, beim Waschen, beim Aus- und Ankleiden, beim Essen und auch dafür braucht, um von seiner Wohnung an einen anderen Ort zu gelangen. Dieser Hilfebedarf muss für länger als 6 Monate bestehen. Pflegeleistungen daraus erhält dann derjenige, der in den letzten 10 Jahren mindestens 2 Jahre pflegeversichert gewesen ist.
Wie gestaltet sich die Hilfe der Pflegekasse, wenn die Pflege im häuslichen Bereich notwendig wird?
Für die selbstorganisierte Pflege durch Bekannte oder Angehörige zahlt die Pflegekasse an die Betroffenen ein monatliches Pflegegeld. Die Höhe des Pflegegeldes hängt von der Pflegestufe ab, die vom MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkassen) in einem Gutachten festgestellt und von der Pflegekasse festgelegt wird. Kann die Pflege hingegen nicht selber organisiert werden, erbringt die Pflegekasse die für die festgestellte Pflegestufe notwendige Pflege durch einen zugelassenen Pflegedienst. Dieser wird direkt von der Pflegekasse bezahlt. Die Kombination von Pflegegeld und Pflegedienst ist ebenfalls möglich. Darüber hinaus werden zusätzliche Betreuungs-Leistungen gezahlt, wenn aufgrund von Demenz, geistiger Behinderung oder psychischer Erkrankungen der Alltag nicht mehr zu bewältigen ist.
Pflegeleistungen im Ausland?
Pflegeleistungen im Ausland sind grundsätzlich möglich, wenn man weiter in Deutschland versichert bleibt. Bis zu 6 Wochen im Jahr wird das Pflegegeld weitergezahlt, wenn der Pflegegeldbedürftige ins Ausland fährt. Das gilt für alle Staaten mit Ausnahme der Staaten in der EU, in der Schweiz, in Lichtenstein, Island und Norwegen. Hier ist es egal, wie lange der Pflegebedürftige sich dort aufhält.
Wie erhält man Leistungen von der Pflegekasse?
Der Betroffene muss dazu einen Antrag bei der Pflegekasse stellen. Dafür ist kein Vordruck notwendig. Der Antrag sollte schriftlich gestellt werden. Es reicht aber auch aus, dass der Antrag mündlich direkt bei der Pflegekasse gestellt wird. Der MDK erstellt dann ein Gutachten. Spätestens 5 Wochen nach dem Antrag muss die Pflegekasse einen Bescheid erlassen. Aus diesem Bescheid ergibt sich die Pflegestufe, welche Leistungen der Betroffene für wie lange erhält. Für den Fall, dass der Betroffene mit dem Bescheid nicht einverstanden ist, kann er Widerspruch dagegen einlegen. Ergeht daraufhin wieder ein Bescheid, der nicht zufriedenstellen ist, muss dagegen vor dem Sozialgericht Klage erhoben werden,
Diese und weitere Fragen zum Thema “Pflege“ beantwortet die Fachanwältin für Sozialrecht, Frau Kerstin Rhinow-Simon im Rahmen des Vortrags bei den „I. Dresdener Senioren – und Pflegetagen“ am Montag, den 21.11.2011 um 16:10 Uhr in den Räumlichkeiten im Haus an der Kreuzkirche 6. Die Teilnahmegebühr beträgt 10,00 €.
Es werden zudem weitere Vorträge zur Testamentsgestaltung, Pflege naher Angehöriger, Demenz und alternative Wohnformen im Alter angeboten. Eine vorherige Anmeldung unter 0351/31890-99 bzw. per Mail an
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ist unbedingt erforderlich.
Kerstin Rhinow-Simon
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht
Fachanwältin für Sozialrecht





