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Handels- und Gesellschaftsrecht
Dresdner Neueste Nachrichten, 30. September 2011
Unternehmenserfolg durch Online-Marketing   

bskp_rb_thumb_niesel_02Das Internet ist der am stärksten wachsende Werbemarkt mit prognostizierten zweistelligen Wachstumsraten für die kommenden Jahre. Es hat inzwischen einen Anteil von mehr als einem Fünftel am Gesamtwerbemarkt und rangiert bereits als zweitstärkstes Medium hinter dem Fernsehen und vor der Zeitung. Ein großer Vorteil des Online-Marketings besteht darin, dass sich Zielgruppen sehr genau adressieren und die Wirkung der eingesetzten Werbemittel viel besser nachverfolgen lassen.  
 

Trotz der Einfachheit der Werbemöglichkeiten im Internet erfordert ein erfolgreiches Online-Marketing ein wohl durchdachtes und stimmiges Konzept der einzelnen Marketinginstrumente. Darüber hinaus stellen sich aber auch eine Vielzahl von Fragen zu deren rechtlichen Zulässigkeit. Diese zu beantworten fällt angesichts der vielen gesetzlichen Regelungen sowie unterschiedlicher gerichtlicher Entscheidungen nicht immer einfach.

So war zum Beispiel die Frage, ob durch die Verwendung einer fremden Marke als Keyword bei der Buchung einer Google AdWords-Anzeige die Rechte des Markeninhabers verletzt werden, viele Jahre äußerst umstritten. Der BGH hat nunmehr mit einem aktuellen Urteil Klarheit verschafft. Hiernach ist die Nutzung fremder Marken zulässig, wenn die Anzeige selbst weder das Zeichen noch sonst einen Hinweis auf den Markeninhaber oder auf die von diesem angebotenen Produkte enthält, der angegebene Domain-Name vielmehr auf eine andere betriebliche Herkunft hinweist. Folglich ist die Buchung fremder Marken als Keyword grundsätzlich erlaubt, wobei jedoch von deren Verwendung im Anzeigentext abzuraten ist.

Ebenso heftig umstritten ist die Frage, unter welchen Bedingungen der Einsatz von Webtracking-Software zulässig ist. Viele Webseitenbetreiber analysieren das "Surferhalten" der Besucher. Dies dient meistens der Optimierung der Website, der Personalisierung der Werbung oder zu statistischen Zwecken. Ein beliebtes Tracking Tool ist Google Analytics. Allerdings vertraten in der Vergangenheit die Datenschutzbehörden die Auffassung, dass dessen Einsatz gegen geltendes Datenschutzrecht verstößt. Mit Pressemitteilung vom 15.09.2011 hat nunmehr der Hamburger Datenschutzbeauftragte erklärt, dass ab sofort ein datenschutzrechtlich beanstandungsfreier Gebrauch von Google Analytics möglich ist, wenn bestimmte mit Google vereinbarte Voraussetzungen erfüllt werden.

Eine beliebte Werbemöglichkeit stellt weiterhin der Einsatz von E-Mail-Werbung dar, sei es als direkte Werbe-E-Mail, Newsletter, werbender Zusatz zu geschäftlichen E-Mails oder in Form des sog. Empfehlungsmarketings. Erfolgt dies allerdings ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung des Adressaten, stellt dies einen Eingriff in verschiedene Rechtspositionen dar. In der Praxis bereitet die wirksame Einholung der Einwilligung allerdings oftmals Schwierigkeiten. Mit einem Double-Opt-In, so der BGH in einer aktuellen Entscheidung, ist jedoch ausreichend sichergestellt, dass es nicht aufgrund von Fehlern bei der Eingabe zu einer Versendung von E-Mail-Werbung an Personen kommt, die nicht eingewilligt haben. Demgegenüber lässt sich die Einwilligung eines Kunden in Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht wirksam integrieren.

Nähere Einzelheiten zu diesen und einer Vielzahl von weiteren praxisrelevanten Themen zum Online-Marketing werden durch Steffen Niesel, Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz, von BSKP sowie dem Geschäftsführer der auf digitale Medien spezialisierten Agentur digitalwert, Herrn Christian Scheibe, im Rahmen eines am 18.10.2011, ab 18 Uhr stattfindenden Vortrages informativ und abwechslungsreich dargestellt. Veranstaltungsort ist BSKP Dresden, Fetscherstraße 29, 01307 Dresden. Da die Teilnehmerzahl begrenzt ist, ist eine vorherige Anmeldung bis spätestens zum 14.10.2011 telefonisch unter 0351/318900, per E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. oder über www.bskp.de erforderlich. Gern stehen die Referenten im Anschluss an die Veranstaltung für Fragen zur Verfügung.

Steffen Niesel
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz 

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Dr. Broll · Dr. Seid · Kaufmann & Partner
Fetscherstraße 29
01307 Dresden
Telefon +49 351 318 90-0
Telefax +49 351 318 90 99
E-Mail presse@bskp.de 

 

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