Familienrecht
Sächsische Zeitung, 20. September 2011
Erste Hilfe bei Trennung und Scheidung: was wird mit der Rente?
Der Versorgungsausgleich, also die Auseinandersetzung der während der Ehe erworbenen Rentenansprüche wird häufig nicht ausreichend beachtet. Nicht selten wird dieses Thema mit der Bemerkung abgetan: „Ob wir später überhaupt noch eine Rente bekommen“. Dabei wird häufig verkannt, dass hinter den Rentenansprüchen teilweise sehr hohe Vermögenswerte stehen.
Wird die Lebensversicherung bei der Vermögensauseinandersetzung oder bei der Vermögensauseinandersetzung berücksichtigt? Die Lebensversicherung wird nur dann beim Rentenausgleich berücksichtigt, wenn sie auf eine Rentenzahlung gerichtet ist. Hat die Lebensversicherung ein Wahlrecht zwischen Rentenauszahlung und einmaliger Kapitalauszahlung ist zu prüfen, ob das Rentenwahlrecht bereits ausgeübt worden ist. Nur in diesem Fall fällt sie in den Versorgungsausgleich.
Warum ist die Unterscheidung so wichtig?
Der Versorgungsausgleich wird im Scheidungsverfahren von Amts wegen durch das Gericht geprüft und durchgeführt. Insofern muss darauf geachtet werden, dass die Lebensversicherung nicht bereits bei der Vermögensauseinandersetzung berücksichtigt worden ist. Dies würde sonst zu einer doppelten Berücksichtigung und somit zu einem doppelten Ausgleich führen.
Was ist mit der „Riester-Rente“?
Die auf eine Kapitalzahlung gerichtete betriebliche Altersversorgung und Anrechte nach dem Altersvorsorge-Zertifizierungsgesetz sind unabhängig von ihrer Leistungsform in den Versorgungsausgleich einzubeziehen. Dies gilt auch für Mischformen, also die Kombination aus Kapital- und Rentenleistungen.
Kann ein Ausgleich für eine Direktversicherung auch dann erfolgen, wenn im Ehevertrag eine Gütertrennung vereinbart wurde?
Ja, soweit die Verträge nach Altersvorsorge-Zertifizierungsgesetz zertifizierbar sind.
Können auch individuelle Vereinbarungen über den Rentenausgleich getroffen werden?
Ja. Individuelle Vereinbarungen bieten sich insbesondere an, wenn eine Verrechnung des Rentenausgleichs mit Gegenforderungen aus Vermögensauseinandersetzung und Unterhaltsabfindung in Betracht kommt. Im Rahmen einer Scheidungsvereinbarung spielt der Ren-tenausgleich für eine Paketlösung eine wichtige Rollen. Diese Vereinbarungen sollten aber niemals ohne Rücksprache mit einem Fachanwalt für Familienrecht getroffen werden.
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Frank Simon
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Erbrecht
Fachanwalt für Familienrecht
Mediator (BAFM)
Mitglied des Interessenverbandes Unterhalt und Familienrecht (ISUV)
Erbrechtsexperte der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge
Autor des Ratgebers "Unterhalt in Sachsen"





