Arbeitsrecht
Sächsische Zeitung, 27. August 2011
Änderung der Arbeitsbedingungen
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nur noch durch Kündigung oder einverständliche Vertrags-
änderung beseitigt werden!
Das Bundesarbeitsgericht hat in zwei aktuellen Urteilen seine frühere Rechtsprechung zur sogenannten gegenläufigen betrieblichen Übung aufgegeben und entschieden, dass ein durch jahrelang vorbehaltlose Zahlung begründeter Anspruch (z. B. Weihnachtsgeld) des Arbeitnehmers aus betrieblicher Übung nicht dadurch aufgehoben wird, dass der Arbeitgeber später erklärt, die Zahlung werde widerrufen oder es handele sich um eine freiwillige Leistung. Hieraus folgt für die Praxis, dass ein nach bereits dreimaliger wiederholter Leistung entstandener Anspruch der Arbeitnehmer weder durch eine spätere dreimalige Zahlung unter einem Freiwilligkeitsvorbehalt noch durch die dreimalige Nichtzahlung beseitigt werden können. Somit bestehen nur noch sehr begrenzte Möglichkeiten, aufgrund von betrieblichen Übungen entstandene Ansprüche aufzuheben. Arbeitgeber sollten daher mit klaren vertraglichen Grundlagen die Ansprüche der Arbeitnehmer regeln und Verhaltensweisen vermeiden, die eine betriebliche Übung begründen könnten. In einem Vortrag von Rechtsanwalt Christian Rothfuß, Fachanwalt für Arbeitsrecht, am Donnerstag, den 22.09.2011, um 19:00 Uhr in der Kanzlei BSKP, Fetscherstraße 29 in 01307 Dresden zum Thema "Änderung der Arbeitsbedingungen" erhalten Sie einen umfassenden Überblick zur Wirksamkeit vertraglicher Freiwilligkeits- und Widerrufsvorbehalte, zu Inhalt und Grenzen des arbeitgeberseitigen Weisungsrechts sowie zu den Voraussetzungen der Änderungskündigung. Um vorherige Anmeldung per Telefon unter 0351/31 89 00 oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. oder über den Anmelde-Button unter Termine wird gebeten.
Christian Rothfuß
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
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