Erbrecht
Sächsische Zeitung, 4. Januar 2011
Vermögen gerecht zwischen Kindern verteilen – aber wie?
Wie soll das Vermögen unter den Kindern gerecht verteilt werden? Diese Frage stellen sich alle Eltern, die mehrere Kinder haben, entweder aus der gleichen oder aus mehreren Beziehungen. Häufig entstehen durch unüberlegte Testamentsgestaltungen ungewollt Probleme, die den Familienfrieden erheblich belasten und aus Sicht der Kinder zu ungerechten Ergebnissen führen. Um späteren Streit über das Testament zu vermeiden, ist es dringend zu empfehlen, bei der Testamentserrichtung den kundigen Rat eines Fachanwalts für Erbrecht einzuholen.
Kann ich meinen Nachlass so verteilen, dass meine Tochter die Immobilie erhält und mein Sohn das restliche Vermögen?
Mit einer Teilungsanordnung können sie ihr Vermögen gegenständlich zwischen ihren Kindern verteilen. Dabei müssen sie allerdings beachten, dass ihre Tochter nicht automatisch wertmäßig besser gestellt wird. Vielmehr kann es passieren, dass sie ihrem Bruder im Todesfall einen finanziellen Ausgleich zahlen muss. Dies wäre der Fall, wenn die Immobilie einen höheren Wert als das sonstige Vermögen hat. Sollte solch eine Ausgleichszahlung nicht gewollt sein, da ihre Tochter ansonsten in eine schwierige finanzielle Situation geraten könnte, muss dies ausdrücklich im Testament geregelt werden. In den meisten Testamenten fehlt eine solche Regelung mit teilweise fatalen Folgen.
Kann ich im Testament auch festlegen, dass eines meiner Kinder mehr erhält als die übrigen?
Ja, beispielsweise mit einem sogenannten Vorausvermächtnis. Im Gegensatz zu einer Teilungsanordnung muss das begünstigte Kind keinen Ausgleich an die Geschwister zahlen. Es würde also mehr als die Geschwister erhalten.
Wenn wir unserem Sohn im Wege eines Vorausvermächtnisses eine Immobilie zu kommen lassen möchten, würde er diese sofort nach dem Erbfall erhalten?
Ja, da das Vorausvermächtnis sofort mit dem Erbfall fällig wird. Der begünstigte Sohn könnte von den Erben sofort die Übertragung der Immobilie verlangen. Teilungsanordnungen müssen hingegen erst dann erfüllt werden, wenn der Nachlass insgesamt zwischen den Miterben aufgeteilt wird. Wird über die konkrete Aufteilung des Nachlasses in anderen Punkten gestritten, erhalten die Kinder ihren zugewandten Nachlass erst, wenn Einigkeit über die Verteilung besteht. Dies kann unter Umständen Jahre dauern. Dies wird von den meisten Erblassern übersehen.
Woran müssen wir denken, wenn die Tochter uns im Alter pflegt und wir sie gegenüber ihren Geschwistern begünstigen möchten?
Die gesetzliche Neuregelung sieht seit Anfang 2010 vor, dass jeder Abkömmling, der Pflegeleistung erbracht hat und dies unabhängig davon, ob er auf eigenes berufliches Einkommen verzichtet hat oder nicht, einen Anspruch auf Ausgleich der Pflegeleistungen hat. Die anderen pflegenden Personen (insbesondere nicht eheliche Lebenspartner und Schwiegerkinder) werden nicht berücksichtigt. Möchte der Erblasser, dass auch Personen für Pflegeleistungen honoriert werden, die nicht ihre Abkömmlinge sind, so ist ihnen dringend anzuraten, im Rahmen eines Testaments die Pflegeleistung entweder bei der Höhe des entsprechenden Erbteils berücksichtigen oder ein Vermächtnis zu Gunsten der Pflegeperson anzuordnen.
Diese und weitere Fragen zum Thema "Faire und gerechte Testamente bei Kindern" beantwortet der Fachanwalt für Erbrecht, Herr Frank Simon, im Rahmen des Vortrags am Dienstag, dem 11.01.2011 um 19 Uhr in den Räumlichkeiten der Kanzlei BSKP® – Dr. Broll, Dr. Seid, Kaufmann & Partner, Fetscherstraße 29, 01307 Dresden. Da die Teilnehmerzahl begrenzt ist, ist eine vorherige Anmeldung per Telefon unter 0351/31 89 00 oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. erforderlich.
Frank Simon
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Erbrecht
Fachanwalt für Familienrecht
Mediator (BAFM)
Mitglied des Interessenverbandes Unterhalt und Familienrecht (ISUV)
Erbrechtsexperte der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge
Autor des Ratgebers "Unterhalt in Sachsen"





