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StartseitePresseMediation – der Weg zur einvernehmlichen Trennung
Familienrecht
Sächsische Zeitung, 26. Oktober 2010
Mediation – der Weg zur einvernehmlichen Trennung

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Worin bestehen die Aufgaben eines Mediators?
Der Mediator ist allparteilich und trägt die Verantwortung für den Ablauf des Verfahrens. Er fördert den Verhandlungsprozess zwischen den Parteien, sorgt und überwacht die Fairness während des Verfahrens und unterstützt die Suche nach Lösungsmöglichkeiten. Er sorgt für die Einhaltung der Regeln, in einer dem Vorgang angemessenen Gesprächsatmosphäre.

Was ist das Ziel?
Eine verbindliche Vereinbarung zwischen den Parteien, die den Konflikt beendet.

Was ist Mediation?
Die Mediation ist ein freiwilliges Verfahren der zerstrittenen Parteien zur gemeinsamen Vermeidung oder Beilegung des Konflikts.

Wie läuft eine Mediation ab?
Voraussetzung zur Durchführung dieses Verfahrens ist es, dass die Beteiligten bereit sind, sich mit ihrem Konflikt auseinanderzusetzen. In der Mediation benennen sie die zu besprechenden Themen, schildern den Konflikt aus ihrer Sicht und haben die Möglichkeit, ihre Interessen darzustellen. Mit Hilfe des Mediators entwickeln die Konfliktparteien verschiedene Optionen für eine tragfähige Lösung für die Zukunft. So können passende und maßgeschneiderte Lösungen gefunden werden.

Wie lange dauert eine Mediation?
Je nach Umfang und Komplexität der Konfliktthemen und in Abhängigkeit der Eskalationsstufe des Konfliktes kann die Mediation bis zu ca. 8 Sitzungen in Anspruch nehmen.

Was kann man im Rahmen der Mediation regeln?
Nahezu alles. Beispielsweise den Umgang miteinander, den Umgang mit den Kindern (Umgangsrecht, Betreuung, Erziehungsfragen, Schulfragen, Gesundheitsfragen etc.), was geschieht mit Wohnung oder Haus und dem dazugehörigen Hausrat, wie geht es mit der gemeinsamen Firma weiter, die Finanzen (Unterhalt, Vermögensauseinandersetzung, Versorgungsausgleich etc.) und vieles mehr.

Ersetzt die Mediation die Rechtsberatung?
Nein. Wesentlich ist, dass jede Konfliktpartei rechtliche Beratung beispielsweise bei einem Rechtsanwalt einholt, um den gleichen Informationsstand zu erhalten und um Ansprüche realistisch einschätzen zu können. Verzichtet jemand auf seine Rechte oder bekommt mehr als ihm zustünde, sollte dies den Parteien auch bewusst sein.

Ersetzt die Mediation das Gericht?
Die Mediation kann in vielen Fällen ein Gerichtsverfahren ersetzen. Die Beteiligten sind an den Lösungen bzw. Ausgang des Mediationsverfahrens maßgeblich beteiligt. Der Ausgang eines Gerichtsverfahrens kann mit Unsicherheiten verbunden sein. Beim Mediationsverfahren bestimmen die Beteiligten das Ergebnis mit.

Was ist der Unterschied zwischen Mediation und Paartherapie?
Es gibt viele Unterschiede. Der wichtigste Unterschied ist, dass in der Mediation die Ursachen der Konflikte eine untergeordnete Rolle spielen und auch nicht therapeutisch aufgearbeitet werden. Dafür werden Lösungen für die aktuellen Probleme erarbeitet. Man könnte auch sagen: Therapie schaut mehr auf die Vergangenheit, Mediation regelt die Gegenwart und die Zukunft.

Ist Mediation billiger als eine normale Scheidung?
Das kommt darauf an. In der Regel ist die Mediation ein Zeit sparender und Nerven schonender Weg. In vielen Fällen kann sich Mediation auch als der kostengünstigere Weg herausstellen, vor allem, wenn es um die Auseinandersetzung von Vermögenswerten, wie Immobilien oder Unterhnehmen geht.

Diese und weitere Fragen zum Thema „Mediation und einvernehmliche Trennung" beantwortet der Fach-anwalt für Familienrecht, Herr Frank Simon, im Rahmen des Vortrags am Dienstag, dem 9.11.2010 um 19 Uhr in den Räumlichkeiten der Kanzlei BSKP® - Dr. Broll, Dr. Seid, Kaufmann & Partner, Fetscher-straße 29, 01307 Dresden. Da die Teilnehmerzahl begrenzt ist, ist eine vorherige Anmeldung per Telefon unter 0351/31 89 00 oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. erforderlich.

Frank Simon
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Erbrecht
Fachanwalt für Familienrecht
Mediator (BAFM)
Mitglied des Interessenverbandes Unterhalt und Familienrecht (ISUV)
Erbrechtsexperte der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge
Autor des Ratgebers "Unterhalt in Sachsen"

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Telefax +49 351 318 90 99
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