Gewerblicher Rechtsschutz
Dresdner Neueste Nachrichten, 27. August 2010
Abmahnung erhalten – Was ist zu tun?
Die Zahl der Abmahnungen wegen Wettbewerbsverstößen sowie der Verletzung von Schutzrechten Dritter und hier insbesondere von Marken und Urheberrechten hat in der Vergangenheit stark zugenommen. Dies liegt vor allem daran, dass das Internet für jeden zu einem wichtigen Medium für Information und Kommunikation geworden ist und viele Handlungen mittlerweile selbstverständlich online vorgenommen werden, gleichgültig ob als Unternehmer oder Privatmann. Einer aktuellen Umfrage zufolge haben beispielsweise mehr als die Hälfte der befragten Onlineshopbetreiber schon mindestens eine Abmahnung erhalten. Dabei ist eine Abmahnung zunächst ein legitimes Mittel, einen Unterlassungsanspruch wegen einer Rechtsverletzung außergerichtlich durchzusetzen. Sie soll dem Rechtsverletzer die Möglichkeit geben, zur Vermeidung einer gerichtlichen Auseinandersetzung die Erklärung abzugeben, dass die beanstandete Handlung zukünftig unterlassen wird.Häufige Rechtsverstöße finden im Zusammenhang mit werblichen Internetpräsentationen und hier insbesondere Onlineshops statt. Beispielhaft betrifft dies fehlerhafte oder unvollständige Angaben im Impressum, irreführende Angaben zur Warenverfügbarkeit, fehlerhafte oder unvollständige Informationen zum Widerrufsrecht sowie falsche oder unvollständige Preisangaben. Aber auch unabhängig von Onlineshops werden regelmäßig Wettbewerbsverstöße begangen, wie z.B. durch irreführende Angaben zum Produkt oder Unternehmen, unzumutbare Belästigung durch Werbung, Unterlassen bestimmter Pflichtangaben oder gezielte Behinderungen der Mitbewerber. Ebenso können Fehler bei der Preiswerbung oder der Werbung mit Testberichten auftreten. Ein Abmahnungsgrund kann nach neuer Rechtslage auch die Verwendung von unwirksamen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sein. Daher ist dringend davon abzuraten, Allgemeine Geschäftsbedingungen selber zu erstellen oder von Dritten, z.B. aus dem Internet, ungeprüft zu übernehmen.
Neben Wettbewerbsverstößen sind Marken- und Urheberrechtsverletzungen oft Gegenstand von Abmahnungen. Dies betrifft z.B. die Verwendung markenrechtlich geschützter Begriffe als Domainnamen oder als Keyword bei der Suchmaschinenoptimierung, den unautorisierten Vertrieb von Markenprodukten bzw. die Verwendung von Markennamen ohne den Vertrieb der entsprechenden Produkte oder die ungenehmigte Verwendung fremder Inhalte wie Hersteller- oder Produktfotos sowie Artikelbeschreibungen.
Ist ein Rechtsverstoß eingetreten und liegt eine Abmahnung von einem Rechtsanwalt vor, so stellen sich viele Fragen: Ist die Abmahnung berechtigt? Was kostet eine Abmahnung? Ist eine Abmahnung rechtsmissbräuchlich? Welche Reaktionsmöglichkeiten bestehen?
Diese Fragen und eine Vielzahl von weiteren praxisrelevanten Themen im Zusammenhang mit Abmahnungen wegen Wettbewerbsverstößen oder der Verletzung von geistigen Schutzrechten werden durch den Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz Steffen Niesel von BSKP im Rahmen eines am 15.09.2010, ab 19 Uhr stattfindenden Vortrages informativ und abwechslungsreich beantwortet bzw. dargestellt. Veranstaltungsort ist BSKP Dresden, Fetscherstr. 29, 01307 Dresden. Da die Teilnehmerzahl begrenzt ist, ist eine vorherige Anmeldung bis spätestens zum 10.09.2010 telefonisch unter 0351/318900, per E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. oder über www.bskp.de erforderlich. Gern können Sie auch im Anschluss an die Veranstaltung noch Fragen stellen.
Steffen Niesel
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz





