Pressemitteilung
BSKP Dresden, 21. September 2010
Keine Gefahr vom Technischen Rathaus für Leib und Leben
Das Ermittlungsverfahren gegen Freiherr Rüdiger von Künsberg, Eigentümer des Technischen Rathauses, wurde am10. September diesen Jahres eingestellt, erklärt Rechtsanwalt Sebastian Kaufmann, Partner der Kanzlei BSKP, Dr. Broll,
Dr. Seid, Kaufmann und Partner.
Die erhobenen Vorwürfe gegen die nicht fachgerechte Sanierung des Objektes und die damit verbundenen gesundheitsgefährdenden Kontaminationen, die zu einer Schädigung für Leib und Leben führen, wurde nach eingehender technischer Überprüfung durch die Staatsanwaltschaft als unzutreffend erkannt. Im Ergebniss der Ermittlungen ging keine Gesundheitsgefahr für Mitarbeiter der Landeshauptstadt Dresden aus. Ein Zusammenhang mit dem Todesfall und den Krebserkrankungen wurde ausgeschlossen. Ebenfalls wurden die Vorwürfe eines ungenügenden Brandschutzes im Technischen Rathaus zurückgewiesen.
Freiherr von Künsberg investierte 44 Millionen DM 1992 in die Vollsanierung des Gebäudekomplexes und hat die damals geltenden gesetzlichen Baubestimmungen eingehalten.
Sebastian Kaufmann
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwalt für Steuerrecht
Mediator
Veröffentlichungen:
Morgenpost Dresden am 22.09.2010
Dresdner Neueste Nachrichten am 22.09.2010
Sächsische Zeitung am 22.09.2010
Bild Dresden am 22.09.2010





