Familienrecht
Sächsische Zeitung, 1. Juni 2010
Ehe − alles schief geht:
Strategien für eine saubere und faire Trennung
Eine Trennung oder Scheidung kann eine sehr komplizierte Sache sein - vor allem, wenn sich die Beteiligten nicht auskennen. Das BSKP-Familien- und Erbrechtsteam wird auf häufig gestellte Fragen eine Antwort geben. Was tun wenn ...
... sich ein Partner nicht scheiden lassen will?
Will ein Partner die Ehe beenden, kann der andere dies nicht verhindern, höchstens verzögern.
... ein Partner nicht ausziehen will?
Es ist durchaus möglich, innerhalb der ehelichen Wohnung voneinander getrennt zu leben. Die Situation kann sich allerdings schwierig gestalten, wenn der Partner nicht mit der Trennung einverstanden ist. Haushalt und Finanzen müssen dann getrennt geführt werden. Der Trennungswunsch sollte unbedingt schriftlich fixiert werden.
... ich aus der gemeinsamen Wohnung ausziehe?
Bei Auszug sollte der Partner unbedingt wichtige persönliche Unterlagen bzw. Dokumente (Sparbücher, Kontoauszüge, Rentenunterlagen, Zeugnisse, Familienstammbuch, Geburtsurkunden der Kinder) mitnehmen. Es sollten auch Kopien von Gehaltsbescheinigungen, Spareinlagen, Lebensversicherungen, Darlehensverträgen und wichtigen gemeinsamen Dokumenten angefertigt werden.
... ein Partner gewalttätig ist?
Wenn ein Partner nach der Trennung gewalttätig ist oder den anderen belästigt, kann beim Einwohnermeldeamt eine Auskunftssperre für den Wohnsitz beantragt werden. Gleichzeitig ist eine Anordnung nach dem Gewaltschutzgesetz möglich, mit der dem anderen die Annäherung verboten werden kann.
... die finanziellen Mittel für die rechtliche Beratung nicht ausreichen?
Verfügen die Partner über wenig finanzielle Mittel, können sie beim Amtsgericht eine Beratungs- oder Verfahrenskostenhilfe für die gerichtlichen Verfahren beantragen. Ist ein Partner finanziell schlechter gestellt als der andere, so ist dieser verpflichtet, ihm einen Prozesskostenvorschuss zu zahlen, notfalls kann dieser auch eingeklagt werden.
... der Partner für den zurückgelassenen Hausrat Geld verlangt?
Vielfach werden Versuche unternommen, statt des Hausrates Geld zur Einrichtung einer neuen Wohnung als Abfindung für den zurückgelassenen Hausrat zu verlangen. Nur unter bestimmten Umständen kann eine Geldabfindung gefordert werden. In der Regel wird der Hausrat zwischen den Ehepartnern geteilt.
Diese und weitere Fragen zum Thema „Trennung und Scheidung" beantwortet der Fachanwalt für Familienrecht, Herr Frank Simon, im Rahmen des Vortrags am 08.06.2010 um 19 Uhr informativ und abwechslungsreich dargestellt. Veranstaltungsort sind die Geschäftsräumlichkeiten der Kanzlei Dr. Broll, Dr. Seid, Kaufmann & Partner, Fetscherstraße 29, 01307 Dresden. Da die Teilnehmerzahl begrenzt ist, ist eine vorherige Anmeldung unter der Telefonnummer 0351/318900 oder per E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. erforderlich. Weitere Antworten und Anregungen sind unter www.bskp.de nachzulesen.
Frank Simon
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Erbrecht
Fachanwalt für Familienrecht
Mediator (BAFM)
Mitglied des Interessenverbandes Unterhalt und Familienrecht (ISUV)
Erbrechtsexperte der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge
Autor des Ratgebers "Unterhalt in Sachsen"





