logo_bskp
  • Startseite
  • Unternehmen
  • News
  • Termine
  • Presse
  • Karriere
  • Kontakt
  • Sitemap
English (United Kingdom)
Steuerberatung
Wirtschaftsprüfung
Rechtsberatung
Unternehmensberatung
StartseitePresse„Neues Familienrecht“ – die größten Irrtümer und Fehler bei Trennung und Scheidung
Familienrecht
Sächsische Zeitung, 26. Januar 2010
„Neues Familienrecht" – die größten Irrtümer und Fehler bei Trennung und Scheidung

bskp_rb_thumb_simon_01Zum 01.09.2009 wurden die gesetzlichen Regeln zur Vermögensauseinandersetzung und zum Rententeilung geändert. Ab 01.01.2010 gelten die neuen Unterhaltssätze. Bereits 2008 wurde das Unterhaltsrecht reformiert und in vielen Bereichen des Familienrechts hat sich die Rechtsprechung teilweise gravierend geändert. Vieles hat sich geändert, ohne dass das Wissen um diese Änderungen bei den Betroffenen angekommen ist. Um so wichtiger ist es, sich mit den Neuerungen vertraut zu machen.

Müssen geschiedene Ehegatten, die ihre Kinder betreuen, nach wie vor erst mit 8 Jahren wieder eine Berufstätigkeit aufnehmen?
Nein, von einem geschiedenen Ehegatten, der gemeinsame Kinder betreut, wird die Aufnahme oder Ausweitung einer Erwerbstätigkeit viel früher erwartet als nach der früheren Gerichtspraxis, nämlich in der Regel drei Jahre nach der Geburt des Kindes. Früher waren es in der Regel 8 Jahre.

Muss der betreuende Elternteil dann aber nach den drei Jahren wieder voll arbeiten gehen?
Nein, die Neuregelung bedeutet nicht, dass ab dem dritten Geburtstag des Kindes grundsätzlich eine volle Erwerbstätigkeit erwartet werden kann. Vielmehr geht es um einen beruflichen Wiedereinstieg, sofern eine zumutbare Fremdbetreuung gewährleistet ist. Dies wird in der Regel zunächst die Aufnahme einer stundenweisen Tätigkeit, insbesondere eines sogenannten „Geringverdienerjobs" bedeuten.

Kann der Unterhalt nunmehr auch bei langen Ehen befristet werden?
Grundsätzlich ist dies nunmehr möglich. Auch nach langjähriger Ehe müssen Geschiedene mit Unterhaltseinbußen rechnen. Ursprünglich galt der Grundsatz, dass ab einer Ehedauer von 15 bis 20 Jahren der Unterhaltsanspruch fast lebenslänglich gezahlt werden musste. Es galt die sogenannte Lebensstandardgarantie. Dies hat sich mit dem neuen Unterhaltsgesetz geändert. Nunmehr ist der Unterhalt der Höhe nach zu reduzieren oder zeitlich zu begrenzen, wenn keine ehebedingten Nachteile vorliegen.

Gibt es künftig noch Unterhalt, wenn beide Ehegatten verdienen?
Grundsätzlich ja, insbesondere wenn die Einkommensunterschiede dadurch bestehen, dass ein Ehegatte nur einer Teilzeittätigkeit nachgeht. Allerdings kann auch bei langen Ehen die Höhe des Unterhalts herabgesetzt oder zeitlich befristet werden, soweit keine ehebedingten Nachteile vorliegen.

Gibt es noch das „Rentnerprivileg"?
Nein, das sog. „Rentnerprivileg" betraf insbesondere die Fälle, in denen der Ausgleichverpflichtete deutlich älter war als der berechtigte Ehegatte. Eine Kürzung der Rente für den ausgleichverpflichteten Ehegatten erfolgte erst dann, wenn der jüngere Ehegatte ebenfalls in den Ruhestand eintrat. Bis dahin erhielt er ungekürzt seine Rente. Mit der Neuregelung ist dieses Privileg weggefallen.

Weiterführende Informationen zu Fragen von Trennung und Scheidung, insbesondere auch zu den neuen Unterhaltssätzen werden bei der nächsten Veranstaltung der Vortragsreihe „Trennung im Einvernehmen" am 02.02.2010, um 19:0 Uhr durch die Fachanwälte für Familienrecht, Frau Cornelia Blank und Herrn Frank Simon informativ und abwechselungsreich dargestellt. Veranstaltungsort sind die Geschäftsräumlichkeiten der Kanzlei Dr. Broll, Dr. Seid, Kaufmann & Partner, Fetscherstraße 29, 01307 Dresden. Da die Teilnehmerzahl begrenzt ist, ist eine vorherige Anmeldung unter der Telefonnummer 0351/318900 oder per E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. erforderlich. Weitere Antworten und Anregungen sind unter www.bskp.de oder www.unterhalt-in-sachsen.de nachzulesen.

Frank Simon
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Erbrecht
Fachanwalt für Familienrecht
Mediator (BAFM)
Mitglied des Interessenverbandes Unterhalt und Familienrecht (ISUV)
Erbrechtsexperte der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge
Autor des Ratgebers "Unterhalt in Sachsen"

  • Mitteilungen
  • Newsletter

Bilder

Alle Fotos und Texte auf diesen Internetseiten sind urheber-
rechtlich für BSKP geschützt und dürfen nicht ohne Einwilligung der Sozietät übernommen und verwendet werden. Sollten Sie Inhalte der Internetseiten verwenden wollen, schreiben Sie eine E-Mail an unsere Presseabteilung presse@bskp.de. Wir senden Ihnen das Material gern zu.

 

Pressekontakt

Dr. Broll · Dr. Seid · Kaufmann & Partner
Fetscherstraße 29
01307 Dresden
Telefon +49 351 318 90-0
Telefax +49 351 318 90 99
E-Mail presse@bskp.de 

 

  • Impressum
  • Datenschutz