Arbeitsrecht
Sächsische Zeitung, 16. Februar 2010
Aktuelle Fragen zur betriebsbedingten Kündigung
Das Thema der betriebsbedingten Kündigung ist der Dauerbrenner des Arbeitsrechts und gerade in der derzeitigen wirtschaftlichen Situation von besonderer Aktualität. Umstrukturierungen und Personalabbau werden in diesem Jahr vermehrt erforderlich sein, um Betriebe vor der Schließung zu bewahren. Insbesondere im Anwendungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes, ist der Ausspruch betriebsbedingter Kündigungen an strenge Anforderungen geknüpft. Während die allgemeinen Anforderungen an eine Kündigung, wie eine schriftliche Kündigungserklärung und deren rechtzeitiger Zugang, häufig noch erfüllt werden, wird die Darlegung der dringenden betrieblichen Gründe im gerichtlichen Verfahren oft zum Stolperstein. Zwar kann in der Krise durch einen Auftragsrückgang das Beschäftigungsbedürfnis wegfallen, dies führt aber nicht automatisch zum Wegfall des Arbeitsplatzes. Die Gerichte fordern zur Rechtmäßigkeit der Kündigung die genaue Darlegung der Ursachen, der Unternehmerentscheidung, der konkreten Auswirkung auf den betroffenen Arbeitsplatz und einer fehlenden anderweitigen Beschäftigungsmöglichkeit. Selbst wenn diese Anforderungen erfüllt sind, scheitern Kündigungen häufig daran, dass der Arbeitgeber nicht abgewogen hat, welcher Arbeitnehmer von einem Arbeitsplatzverlust am wenigsten hart betroffen ist. Auch Arbeitnehmer sollten wissen, welche Voraussetzungen an eine ordnungsgemäße betriebsbedingte Kündigung zu stellen sind. Denn nur so kann beurteilt werden, ob die Erhebung einer Kündigungsschutzklage erfolgreich ist. Aber wie kann ich als Arbeitgeber eine betriebsbedingte Kündigung möglichst rechtssicher vorbereiten und welche Fehlerquellen gibt es? Was muss ich als Arbeitnehmer bei Erhalt einer betriebsbedingten Kündigung beachten? Welche Fristen sind einzuhalten? Welche Besonderheiten gibt es bei Kündigungen mit Abfindungsangebot?
Zu diesen und vielen weiteren Fragen erhalten Sie umfassende Informationen im Rahmen eines Vortrages durch den Fachanwalt für Arbeitsrecht, Herrn Christian Rothfuß, mit dem Thema „Die betriebsbedingte Kündigung" am Donnerstag, den 25.02.2010, 19 Uhr in den Räumen der Kanzlei BSKP® - Dr. Broll, Dr. Seid, Kaufmann & Partner, Fetscherstraße 29, 01307 Dresden. Da die Teilnehmerzahl begrenzt ist, ist eine vorherige Anmeldung unter der Telefonnummer 0351/31 89 00 oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. eforderlich.
Christian Rothfuß
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht





