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StartseitePresseDie Mieterhöhung im Wohnraummietverhältnis
Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Sächsische Zeitung, 13. April 2010
Die Mieterhöhung im Wohnraummietverhältnis

bskp_rb_thumb_zschoernig_01Beim Abschluss eines Mietvertrages können Mieter und Vermieter die Miethöhe grundsätzlich frei verhandeln und vereinbaren. In der Regel wird sich die Miethöhe je nach Lage der Wohnung und deren Ausstattung an der ortsüblichen Vergleichsmiete der entsprechenden Stadt oder Gemeinde orientieren. Im Laufe des Mietverhältnisses, insbesondere wenn dieses über mehrere Jahre fortdauert, können sich die Faktoren für eine ortsübliche Miete jedoch verändern. In der Praxis ist derzeit festzustellen, dass insbesondere in Dresden die Mieten steigen. Für einen solchen Fall sieht der Gesetzgeber das einseitige Recht des Vermieters vor, die Miete bis zur Höhe des ortsüblichen Mietzinses zu erhöhen. Vorrangiges Instrument zur Beurteilung des ortsüblichen Vergleichsmietzinses in Dresden ist der qualifizierte Mietspiegel der Landeshauptstadt Dresden, welcher in der Regel alle zwei Jahre neu erhoben wird. Ein neuer Mietspiegel wird dabei für Herbst diesen Jahres erwartet. Bei der Erhöhung sind selbstverständlich formelle Anforderungen an das Mieterhöhungsverlangen und gesetzliche Grenzen der Erhöhung zu beachten. Diese Anforderungen sollten Vermieter und Mieter kennen. Der Mieter muss ggf. nach Beratung einschätzen können, ob er dem Erhöhungsverlangen zuzustimmen hat. Der Vermieter muss einschätzen können, ob er nach einer verweigerten Zustimmung durch den Mieter diesen erfolgreich im Rahmen einer Klage in Anspruch nehmen kann.

Ungeachtet der Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete gibt es weitere Möglichkeiten der Mieterhöhung, die der Gesetzgeber dem Vermieter einräumt. Hierbei ist insbesondere noch die ebenfalls sehr praxisrelevante Mieterhöhung nach Modernisierungsmaßnahmen zu nennen.

Auf der anderen Seite stellt sich allerdings auch die Fragen, ob der Mieter ebenfalls ein einseitiges Recht hat, die Absenkung der Miete zu verlangen.
Die Anforderungen, Voraussetzungen und Konsequenzen einer Mieterhöhung sollten zumindest vom Grundsatz her sowohl Vermietern als auch Mietern eines Wohnraummietverhältnisses bekannt sein.

Wir möchten Sie daher recht herzlich zu unserer Vortragsveranstaltung „Die Mieterhöhung im Wohnraummietverhältnis" am 21.04.2010, um 18:30 Uhr in unseren Kanzleiräumlichkeiten Dr. Broll Dr. Seid Kaufmann & Partner, Fetscherstraße 29, Forum am Fetscherplatz, 01307 Dresden einladen. Die Referentin, Rechtsanwältin Alexandra Zschörnig – Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht - wird über die Anforderungen der Mieterhöhung und deren gesetzliche Grenzen unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung informieren und für anschließende Fragen zur Verfügung stehen. Da die Teilnehmerzahl begrenzt ist, ist eine vorherige Anmeldung unter der Telefonnummer 0351/318900 oder per E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. erforderlich.

Alexandra Zschörnig-Kempe
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

 

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