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Erbrecht
Sächsische Zeitung, 5. Januar 2010
Kluge Testamente für Ehegatten, Geschiedene und Patchworkfamilien

bskp_rb_thumb_simon_01Fast jede zweite bis dritte Ehe wird geschieden. Regelmäßig geben die geschiedenen Eheleute davon aus, dass die Kinder ihr gesamtes Vermögen erben. Dies ist grundsätzlich auch zutreffend. Sind die Kinder im Erbfall aber noch minderjährig, würden sie bei der Verwaltung des Nachlasses von dem geschiedenen Elternteil vertreten, sofern dieser für die Kinder sorgeberechtigt ist. Der geschiedene Elternteil könnte beispielsweise zusammen mit den Kindern und dem/der neuen Lebenspartner/in oder dem neuen Ehegatten in das Haus einziehen.

Wichtig ist daher, in dem Geschiedenentestament auch familienrechtliche Anordnungen zu treffen. Eltern sollten für die Erbschaft ihrer minderjährigen Kinder das Vermögenssorgerecht den von ihnen geschiedenen Ehegatten entziehen. Gleichzeitig sollte das Vermögenssorgerecht auf eine andere Person übertragen werden. So könnten beispielsweise eines der Geschwisterkinder oder andere Familienangehörige als Pfleger für ihre minderjährigen Kinder eingesetzt werden. Anderenfalls müsste durch das Gericht ein Pfleger bestellt werden.

Die Regelung zur Vermögenssorge in dem Testament entfällt, wenn die Kinder volljährig werden. Dann können die Kinder die Erbschaft selbst verwalten. Soll die Erbschaft auch über die Volljährigkeit hinaus, beispielsweise bis zum Abschluss der Ausbildung, durch einen Dritten verwaltet werden, muss zusätzlich Testamentsvollstreckung angeordnet werden. Weiterhin muss eine Regelung für den Fall getroffen werden, dass das Kind vor dem geschiedenen Elternteil verstirbt. Unter Umständen würde dann der geschiedene Ehegatte doch noch das Vermögen erben. Dies ist regelmäßig nicht gewollt. Fazit: Jeder geschiedene Ehegatte benötigt unbedingt ein sogenanntes "Geschiedenen-Testament".

Worauf müssen Eheleute bei der Abfassung eines Ehegattentestaments achten? Was ist zu bedenken, wenn man in zweiter Ehe verheiratet oder die Ehe noch kinderlos ist? Wie können Pflichtteilsansprüche der gemeinsamen Kinder oder nicht gemeinsamen Kinder aus anderen Beziehungen wirksam vermieden werden? Was soll mit dem Vermögen passieren, wenn der überlebende Ehegatte wieder heiratet? Warum ist das "Berliner Testament" in vielen Fällen nicht passend?

Diese und viele weitere Fragen werden bei der nächsten Veranstaltung der Vortragsreihe "Richtig erben und vererben" am Donnerstag, dem 14. Januar 2010 um 19:00 Uhr durch den Fachanwalt für Erbrecht, Herrn Frank Simon, informativ und abwechslungsreich dargestellt. Veranstaltungsort sind die Geschäftsräumlichkeiten der Kanzlei Dr. Broll, Dr. Seid, Kaufmann & Partner, Fetscherstraße 29, 01307 Dresden. Da die Teilnehmerzahl begrenzt ist, ist eine vorherige Anmeldung unter der Telefonnummer 0351/318900 oder per E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. erforderlich. Weitere Antworten und Anregungen sind unter www.bskp.de nachzulesen.

BSKP Dr. Broll, Dr. Seid, Kaufmann & Partner
Fetscherstraße 29, 01307 Dresden.

Frank Simon
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Erbrecht
Fachanwalt für Familienrecht
Mediator (BAFM)
Mitglied des Interessenverbandes Unterhalt und Familienrecht (ISUV)
Erbrechtsexperte der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge
Autor des Ratgebers "Unterhalt in Sachsen"

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