Arbeitsrecht
Sächsische Zeitung und Dresden am Wochenende, 22./23. Mai 2010
Rechte und Pflichten im bestehenden Arbeitsverhältnis
Arbeitgeber und Arbeitnehmer wissen, dass die Arbeitspflicht und die Vergütungspflicht als Hauptelemente das Arbeitsverhältnis kennzeichnen. Neben diesen beiden Hauptpflichten haben Arbeitnehmer und Arbeitgeber eine Vielzahl weiterer Nebenpflichten zu berücksichtigen. So haben Arbeitnehmer Arbeitsunfähigkeiten innerhalb bestimmter Zeiträume anzuzeigen oder die Privatnutzung bestimmter Betriebsmittel zu unterlassen. Außerdem ist es regelmäßig untersagt, während und ggf. auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses in Wettbewerb zum Arbeitgeber zu treten. Den Arbeitgeber treffen Gleichbehandlungs,- Schutz- und Unterrichtungspflichten. Aus der Beschäftigungspflicht folgt, dass der Arbeitgeber bei Krankheit, Urlaub, an Feiertagen oder vorübergehender Verhinderung auch ohne Erbringung der Arbeitleistung die Vergütung fortzuzahlen hat.
Diese Nebenpflichten sind den Parteien häufig nur unzureichend bekannt, was in der Praxis meist dazu führt, dass Rechte nicht ausgeübt oder Ansprüche nicht durchgesetzt werden. Jedoch ist eine genaue Kenntnis der Rechte und Pflichten auch deshalb sehr bedeutsam, weil Pflichtverletzungen erhebliche Folgen bis hin zu einer Kündigung haben können.
Ein Vortrag des Fachanwalts für Arbeitsrecht, Herrn Christian Rothfuß, mit dem Titel „Rechte und Pflichten im bestehenden Arbeitsverhältnis" am Donnerstag, den 27. Mai 2010, 19 Uhr vermittelt Ihnen grundlegende, praxisnahe Kenntnisse zum aktuellen Arbeitsrecht und informiert Sie unter anderem zu folgenden Themen:
- Pflichten des Arbeitnehmers: Art der Tätigkeit, Arbeitsort, Arbeitszeit
- Pflichten des Arbeitgebers: Entgeltzahlung und Schutzpflichten
- Weisungsrecht des Arbeitgebers
- Haftungsfragen im Arbeitsverhältnis
Der Vortrag findet in den Räumen der Kanzlei BSKP® - Dr. Broll, Dr. Seid, Kaufmann & Partner, Fetscherstraße 29, 01307 Dresden, statt. Da die Teilnehmerzahl begrenzt ist, ist eine vorherige Anmeldung unter der Telefonnummer 0351/31 89 00 oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. erforderlich.
Christian Rothfuß
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht





