Verkehrsrecht
Elbgeflüster und Sonntagswochenblatt, Mai 2010
Viele Verkehrsschilder ungültig – die Knöllchen auch?
Aufgrund eines Fehlers bei der Gesetzgebung haben Hunderte von Verkehrsschildern ihre Gültigkeit verloren. Eigentlich sollten im Rahmen einer Neuregelung der StVO lediglich 9 Verkehrsschilder gestrichen und weitere 5 neu aufgenommen werden. Allerdings wurde hierbei übersehen, eine Ausnahmeregelung, nach der auch vor 1992 gestaltete Schilder weiterhin gelten sollten, zu verlängern. Betroffen von der Panne sind auch Verkehrszeichen von enormer Bedeutung wie Geschwindigkeitsbegrenzungen oder das Halteverbotszeichen.
Die Folge ist, dass die „Galgenfrist" für die veralteten Schilder ausgelaufen ist und diese keine Gültigkeit mehr haben. Es ist nicht genau abzuschätzen, wie viele dieser veralteten Schilder derzeit, insbesondere auch in den neuen Bundesländern, noch im Umlauf sind. Experten vermuten, dass es mindestens 2 Mio. Schilder, also immerhin jedes 10. Verkehrsschild bundesweit, sein dürften.
Wenn aber das Verkehrsschild, das etwas anordnen oder verbieten soll, ungültig ist, kann man hiergegen auch nicht verstoßen. Entsprechend sind eine Vielzahl von Knöllchen und Bußgeldbescheiden rechtswidrig. Da aber davon auszugehen ist, dass trotzdem und auch bei veralteter Beschilderung weiterhin Knöllchen verteilt werden, muss sich der Betroffene wehren und die falschen Bußgeldbescheide anfechten. Die Gerichte kommen nicht umhin, bei ungültigen Verkehrszeichen den Betroffenen freizusprechen. Das Bundesverkehrsministerium hat inzwischen den Fehler erkannt und sucht fieberhaft nach einer Lösung. Vermutlich wird man eiligst die Ausnahmeregelung nochmals verlängern, um nicht kostenintensiv und in Windeseile die veralteten Schilder austauschen zu müssen. Bis dahin besteht also aufgrund der Gesetzeslücke tatsächlich die Möglichkeit, bei Verkehrsverstößen ungeschoren davon zu kommen. Genaues Hinschauen lohnt sich also auf jeden Fall. Folglich ist dringend anzuraten, die Beschilderung zu prüfen und am besten zu fotografieren, wenn man bei der Rückkehr zum Fahrzeug ein Knöllchen hinter dem Scheibenwischer vorfindet. Danach lohnt ein Blick in die gültige StVO oder der anwaltliche Rat in jedem Fall.
Marco Müller
Rechtsanwalt





