logo_bskp
  • Startseite
  • Unternehmen
  • News
  • Termine
  • Presse
  • Karriere
  • Kontakt
  • Sitemap
English (United Kingdom)
Steuerberatung
Wirtschaftsprüfung
Rechtsberatung
Unternehmensberatung
StartseitePresseHartz IV-Satz verfassungswidrig?
Sozialrecht
Sonntagswochenblatt, Februar 2010
Hartz IV-Satz verfassungswidrig?

bskp_rb_thumb_mueller_03Die seit 2005 geltenden Hartz-IV-Regelsätze für Erwachsene und Kinder verstoßen gegen das Grundgesetz. Schon das Bundessozialgericht bemängelte in einer Entscheidung von 2009 die Hartz-IV-Sätze. Geklagt hatte eine Familie mit 2 Kindern, die deren Bedarfssatz in Höhe von 60% bzw. 211 Euro als völlig willkürlich und nicht ausreichend betrachtet. Richtigerweise sind die bei der Berechnung zugrunde gelegten Werte, beispielsweise 1,02 Euro täglich für Nahrung oder 8 Euro monatlich für Windeln, ganz offensichtlich realitätsfremd und unzureichend.

Der Kritik des Bundessozialgerichts, dass Regelsätze ohne Blick auf den tatsächlichen Bedarf willkürlich ermittelt wurden, hat sich nunmehr auch das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 09.02.2010 angeschlossen. Über die zutreffende Höhe hat das Gericht aber nicht entschieden und damit letztlich offen gelassen, ob das ALG II erhöht werden muss. Um den Bedarfssatz, der ein menschenwürdiges Existenzminimum sicherstellen soll, zutreffend zu ermitteln, sei ein durchschaubares Berechnungsverfahren mit verlässlichen und realistischen Zahlen anzuwenden. Darüber hinaus fordert das Gericht ab sofort weitere Härtefallregelungen und Zusatzleistungen, z.B. Zuschüsse für nicht erstattungsfähige Krankenkosten.

Die Karlsruher Richter bemängeln weiter, dass insbesondere bei der Festsetzung des Sozialgelds für Kinder ein kinderspezifischer Bedarf ganz offensichtlich nicht berücksichtigt wurde. Eine rein prozentuale Abstufung des Regelsatzes für Erwachsene sei nicht zulässig, da für Kinder häufiger Kleidung angeschafft werden muss und auch Ausgaben für Bildung unausweichlich sind. Da dem Gericht aber eine eigene Festsetzung verwehrt ist, hat der Gesetzgeber nun bis zum 1. Januar 2011 Zeit, die Berechnungsgrundlage neu zu regeln und entsprechend geänderte Bedarfssätze zu ermitteln. Ob es hiernach tatsächlich zu einer Erhöhung der Regelsätze kommt, bleibt aber abzuwarten. 

Marco Müller
Rechtsanwalt

  • Mitteilungen
  • Newsletter

Bilder

Alle Fotos und Texte auf diesen Internetseiten sind urheber-
rechtlich für BSKP geschützt und dürfen nicht ohne Einwilligung der Sozietät übernommen und verwendet werden. Sollten Sie Inhalte der Internetseiten verwenden wollen, schreiben Sie eine E-Mail an unsere Presseabteilung presse@bskp.de. Wir senden Ihnen das Material gern zu.

 

Pressekontakt

Dr. Broll · Dr. Seid · Kaufmann & Partner
Fetscherstraße 29
01307 Dresden
Telefon +49 351 318 90-0
Telefax +49 351 318 90 99
E-Mail presse@bskp.de 

 

  • Impressum
  • Datenschutz