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StartseitePresseBegründung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Arbeitsrecht
Dresden am Wochenende, 13./14. März 2010
Begründung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses

bskp_rb_thumb_rothfuss_01„Begründung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses" - mit diesen Fragen hat sich fast jeder im Leben mindestens einmal auseinanderzusetzen. Dabei werden die Anforderungen des Arbeitsrechts oft unterschätzt. So können Arbeitsvertragsklauseln nur in einem bestimmten Umfang zulässig sein, aber auch allein durch eine mehrfache Leistungsgewährung Arbeitsverträge geändert und neue Ansprüche begründet werden. Diese sog. betriebliche Übung ist neben dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz ein Stolperstein für Arbeitgeber bei der Gewährung von Gratifikationen. Zwar können sog. Freiwilligkeitsvorbehalte die Entstehung eines Anspruchs aus betrieblicher Übung vermeiden, jedoch unterliegen auch sie der Überprüfung hinsichtlich der Verständlichkeit (Transparenz) und der unangemessenen Benachteiligung des Arbeitnehmers. Unklarheiten in der Formulierung gehen zu Lasten des Arbeitgebers. Das entschied jüngst wieder das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 20.01.2010.

Darüber hinaus zeichnen sich auch neue Entwicklungen im Kündigungsrecht, von der Frage der Berechnung von Kündigungsfristen, über die Durchführung von Sozialauswahlen bis hin zur Frage der Zulässigkeit außerordentlicher Kündigungen bei Bagatellstraftaten ab.

Aber welche Klauseln sollten im Arbeitsvertrag enthalten sein? In welcher Form sind bestimmte Klauseln zulässig? Wie entstehen Ansprüche aus betrieblicher Übung, wie kann deren Entstehung verhindert oder aber bereits entstandene Ansprüche wieder beseitigt werden? Welchen Kündigungsschutz haben Arbeitnehmer? Und inwiefern ist dieser von der Betriebsgröße abhängig?

Diese und viele weitere Fragen sind Gegenstand eines Vortrags des Fachanwalts für Arbeitsrecht, Herr Christian Rothfuß, im Rahmen eines Vortrages mit dem Thema „Begründung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses" am Donnerstag, den 18. März 2010, 19 Uhr in den Räumen der Kanzlei BSKP® - Dr. Broll, Dr. Seid, Kaufmann & Partner, Fetscherstraße 29, 01307 Dresden. Da die Teilnehmerzahl begrenzt ist, ist eine vorherige Anmeldung unter der Telefonnummer 0351/31 89 00 oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. erforderlich.

Christian Rothfuß
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht

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