Verwaltungsrecht
Neue Trendsteuer: Die kommunale Pferdesteuer
Nach Gewerbe-, Grund- und Hundesteuer sowie Zweitwohnungssteuer setzt sich eine neue kommunale Aufwandsteuer durch: Die Pferdesteuer.
Gegenstand dieser neuen kommunalen Steuer ist der Aufwand für das Halten und Benutzen von Pferden im jeweiligen Stadt- oder Gemeindegebiet. Die Steuer wird vom Pferdehalter erhoben und bemisst sich nach der Anzahl der gehaltenen Pferde. Die Steuer entsteht mit Inbesitznahme bzw. Geburt des Tieres. Mit Veräußerung, Tod oder sonstigem "Abhandenkommen" endet die Steuerpflicht.
Zunächst vom Hessischen Städte- und Gemeindebund diskutiert, freut sich die Idee einer Pferdesteuer bei den chronisch von Finanzsorgen geplagten Städten und Gemeinden einer immer größeren Beliebtheit. So wird von mindestens zehn Kommunalverwaltungen berichtet, die eine entsprechende Steuer erwägen.
Erheblicher Widerstand wird dem Projekt von der Reiterlobby entgegensetzt: Eine Pferdesteuer als Luxussteuer sei nicht haltbar, im Gegensatz etwa zur Hundesteuer, die vor allem in Ballungsgebieten die Hundehaltung eindämmen soll, gehe es bei der Pferdesteuer nicht um einen solchen Lenkungseffekt. Darüber hinaus seien Pferdebesitzer meist Angehörige mittlerer Einkommensgruppen, Reiten sei kein Sport für privilegierte Schichten, sondern Volkssport.
Henrik Karch
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Verwaltungsrecht





