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StartseiteNewsprivate Nutzung Diensthandy
Arbeitsrecht

Vorsicht bei privater Nutzung des Diensthandys

Telefoniert ein Mitarbeiter ausgiebig privat mit seinem Diensthandy, rechtfertigt dies selbst nach langjähriger Tätigkeit und trotz fehlender Abmahnung eine fristlose Kündigung (LAG Hessen,  Urteil vom 25.07.2011, Az.: 17 Sa 153/11).

Der Kläger war mehr als 25 Jahre bei der Lufthansa-Service-Gesellschaft tätig. Zu dienstlichen Zwecken wurde ihm ein Mobiltelefon zur Verfügung gestellt. Während seines Urlaubs nutzte der Kläger das Diensthandy für 113 Privatgespräche, wodurch der Arbeitgeber in mehr als 500 € Auslandsgebühren berechnet wurden.
Das LAG Hessen entschied, dass die ausgiebige Privatnutzung eines Diensthandys auf Kosten der Firma für einen Arbeitgeber selbst bei 25-jähriger Betriebszugehörigkeit stets ein Grund zur fristlosen Kündigung ist. Da dem Arbeitnehmer auch ohne entsprechenden Hinweis klar sein musste, dass die Arbeitgeberin Privatgespräche nicht im Umfang von mehreren hundert Euro akzeptieren werde, war auch eine vorherige Abmahnung nicht erforderlich.

Christian Rothfuß
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht

 

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