Steuerrecht – Für alle Steuerpflichtigen
Dienstwagenbesteuerung auf dem Prüfstand?
Wer seinen Dienst- bzw. Firmenwagen auch privat nutzt, muss diesen "geldwerten Vorteil" versteuern. Der Steuerpflichtige kann dabei zwischen zwei Wegen zur Berechnung seines privaten Mitbenutzungsanteils wählen. Jeder hat Vor- und Nachteile.
Zum einen besteht die Möglichkeit ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch zu führen oder zum anderen die sogenannte 1-%-Regelung anzuwenden. Bei letztgenannter Methode wird der Bruttolistenneupreis des Wagens für jeden Monat der Nutzungsmöglichkeit (in der Regel 12 Monate) zum Zeitpunkt der Erstzulassung (inklusive Sonderausstattungen) als Berechnungsgröße herangezogen. Die angewendete Pauschalierung führt dazu, dass Kaufpreisminderungen bei Erwerb eines Gebraucht-
wagens oder auf Grund erhaltener Rabatte vom Fiskus bei der anzuwen-
denden Bemessungsgrundlage ignoriert werden.
Gegen diese Praxis hat sich jetzt der Bund der Steuerzahler in einem Musterverfahren (FG Niedersachsen - 9 K 394/10) gewandt. Es soll geprüft werden, ob der Ansatz des höheren Bruttolistenneupreises in Fällen, in denen definitiv ein geringerer Kaufpreis gezahlt wurde, recht-
mäßig ist. Es wird deshalb allen Betroffenen empfohlen, vorsorglich gegen die erlassenen Steuerbescheide unter Berufung auf das genannte Verfahren Rechtsbehelfe einzulegen.
Ines Bernhardt
Steuerberaterin





