07. Februar 2012, 19:00 Uhr
Themenabend Erbrecht: Testamente von A bis Z
Kann man nach dem Tod des Ehepartners ein Berliner Testament noch ändern?
Nur wenn man eine sog. Abänderungsklausel im Testament aufgenommen hat. Wenn nicht, sind die Ehegatten nach dem Tod eines Partners an das Testament gebunden. Diese Bindungsfalle kann fatale Folgen haben, wenn die als Schlusserben eingesetzten Kinder beispielsweise durch Arbeitslosigkeit oder Verschuldung in finanzielle Schwierigkeiten geraten.
13. Dezember 2012, 19 Uhr





