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Der Arbeits­ver­trag – sinn­vol­le und zuläs­si­ge Regelungen

Die im Ein­zel­fall sinn­vol­le und gleich­zei­tig recht­lich zuläs­si­ge For­mu­lie­rung von Arbeits­ver­trä­gen ist eine Her­aus­for­de­rung. Feh­ler­haf­te oder unklar for­mu­lier­te Arbeits­ver­trä­ge las­sen sich kaum kor­ri­gie­ren und sind stän­di­ge Ursa­che für kos­ten­in­ten­si­ve Rechtsstreitigkeiten:

Ein Arbeit­ge­ber erfuhr unlängst durch das gegen ihn ergan­ge­ne Urteil (6 AZR 705/15), dass sei­ne Rege­lung zur kur­zen Kün­di­gungs­frist wäh­rend der Pro­be­zeit unwirk­sam ist und das Arbeits­ver­hält­nis nur mit der län­ge­ren tarif­li­chen Frist von 6 Wochen zum Monats­en­de been­det wer­den durf­te. Das Gericht ent­schied, dass ver­trag­li­che Klau­seln und dabei sowohl die ein­zel­nen Bestim­mun­gen als auch die ver­trag­li­che Gesamt­sys­te­ma­tik samt Über­schrif­ten wider­spruchs­frei und klar for­mu­liert sein müssen.
Ein wei­te­rer Arbeit­ge­ber wur­de vom Bun­des­ar­beits­ge­richt (5 AZR 765/10) zur Nach­zah­lung von 968 geleis­te­ten Über­stun­den ver­ur­teilt, da nach Auf­fas­sung der Rich­ter die ver­wen­de­te Klau­sel zur Abgel­tung von Mehr­ar­beit intrans­pa­rent und somit unwirk­sam war.
Einem ande­ren Arbeit­ge­ber wur­de vom Bun­des­ar­beits­ge­richt (3 AZR 103/12) erklärt, dass die von ihm ver­wen­de­te Klau­sel zur Rück­zah­lung von Fort­bil­dungs­kos­ten nicht aus­rei­chend trans­pa­rent und damit unwirk­sam war – der Anspruch des Arbeit­ge­bers auf Rück­zah­lung auf­ge­wen­de­ter Kos­ten in Höhe von 18.000 EUR war unbegründet.
Dass eine Staf­fe­lung der Urlaubs­ta­ge nach Lebens­al­ter dis­kri­mi­nie­rend und unwirk­sam sein kann, wur­de einem Arbeit­ge­ber eben­falls vom Bun­des­ar­beits­ge­richt (9 AZR 123/16) beschei­nigt, mit der Fol­ge, dass alle Arbeit­neh­mer die­ses Unter­neh­mens den höchs­ten Urlaubs­an­spruch gel­tend machen konnten.

Nur durch eine sorg­fäl­ti­ge Ver­trags­ge­stal­tung kön­nen sol­che Streit­fäl­le ver­mie­den bzw. gemeis­tert wer­den. Rechts­an­walt und Fach­an­walt für Arbeits­recht Chris­ti­an Roth­fuß infor­miert Sie auf der Grund­la­ge neu­es­ter Recht­spre­chung und Gesetz­ge­bung und anhand pra­xis­na­her Fäl­le im kos­ten­frei­en Vor­trag „Arbeits­ver­trä­ge opti­mal gestal­ten“ am Mitt­woch, 25.04.2018, 18:00 Uhr in der Kanz­lei BSKP® in Dres­den über sinn­vol­le und wirk­sa­me Arbeitsvertragsklauseln.

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Arbeitsverträge optimal gestalten


Referent: Rechtsanwalt Christian Rothfuß
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Mittwoch, 25.04.2018, 18:00 Uhr
Kanzlei BSKP®, Fetscherstraße 29, 01307 Dresden